1. Einführung
Stand 21.02.23:
Das Verfahren soll (nur für Türken) nach Angaben des Auswärtigen Amtes und des Innenministeriums vereinfacht werden. Das Schengen-Visum soll geändert werden, sodass eine räumliche Beschränkung auf Deutschland erfolgt und daher Ausnahmen aus humanitären Gründen gemacht werden können. Die Voraussetzungen bleiben aber bestehen, das Verfahren soll beschleunigt werden.
Bitte lesen und nützliche Links (anklicken):
1. Auswärtiges Amt: Allgemeine Voraussetzungen zur Beantragung eines Schengen Visums
2. Auswärtiges Amt: Erdbeben in der Türkei
3. Berlin: Verpflichtungserklärung für einen Angehörigen abgeben
4. idata Terminregistrierung Türkei
5. Auswärtiges Amt: Merkblatt Beantragung eines Schengen Visums (TR)
7. Visum Antrag für den Besuchenden (!)
8. Infoblatt: Verpflichtungserklärung (Hamburg)
2. Voraussetzungen:
a. Passpflicht: Von dieser Voraussetzung wird derzeit nicht abgewichen. Wenn der Pass erst vor Kurzem ablief, dann ist eventuell eine Ausnahme zu machen. Angehörige müssen sich also zunächst um die Passbeschaffung in der Türkei/Syrien bemühen. Das Auswärtige Amt kooperiert mit den türkischen Behörden, eventuell wird hier eine Ausnahme gemacht.
b. Einladung/Abgabe einer Verpflichtungserklärung in Deutschland im Kundenzentrum, Ausländerbehörde o.Ä.: Zunächst online nach zeitnahen Termin schauen und dann direkt ohne Termin hingehen, anstatt lange zu warten. Pass/Perso (und Aufenthaltstitel) und Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate, Mietvertrag vorlegen. Angaben der besuchenden Person (Name, Passnummer) angeben. Vor Ort wird sicherlich um eine vorherige Terminregistrierung bestanden, jedoch einen kurzfristigen Termin freundlich einfordern.
Die Verpflichtungserklärung gilt für 5 Jahre und beinhaltet die Kosten des Besuchenden
- für den Lebensunterhalt (Verpflegung, Unterkunft, Kleidung)
- für Krankenbehandlungen und Fälle der Pflegebedürftigkeit (Nachweis eines ausreichenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes erforderlich)
- für die eventuelle Rückführung in das Heimatland (falls Ihr Gast nicht freiwillig wieder ausreist)
Auch mehrere Personen, die einen gefestigten Aufenthaltstitel haben (keine Duldung oder Fiktionsbescheinigung!) können eine Verpflichtungserklärung abgeben. Wer staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, kann sich nicht verpflichten und jemanden einladen.
c. Vor Ort in TR: zum Termin muss der Pass und z.B. Arbeitsvertrag, Vermögen, Familienverhältnisse offengelegt werden. Die Bundesrepublik Deutschland wird niemanden akzeptieren, der mittellos ist, weil sie davon ausgeht, dass der Besuchende Deutschland nicht wieder verlassen wird (Rückkehrwille). Wahrscheinlich wird zusätzlich der Versicherungsverlauf (Zeiten der Berufstätigkeit) etc. verlangt, das in der Türkei aber durch e-devlet schnell heruntergeladen werden kann. Hier kann eine Ausnahme verlangt werden.
Ein großes Problem wird die Voraussetzung der „Rückkehrbereitschaft“ darstellen.
Wer keine Wohnung mehr hat, der wird prognostisch nicht wieder zurückkehren. Hier können leider sämtliche Anträge abgelehnt werden, sodass vor Gericht, aus humanitären Gründen, eine Ausnahme gemacht werden müsste.
d. Reisekrankenversicherung für drei Monate abschließen: geht auch online. „Reisekrankenversicherung Schengen Besuchsvisum“ googlen.
e. Flugtickets (Hin- und Rückflug): grundsätzlich muss ein Flugticket bereits bei Antragstellung vorliegen. Da die finanziellen Mittel derzeit begrenzt sind, kann man eventuell erst nach Vorprüfung durch die Auslandsvertretung Tickets buchen.
3. Verfahren:
a. Türkei
Terminregistrierung grds. über den Dienstleister „idata“ in den Städten Ankara, İstanbul Astoria , İstanbul Altunizade , İzmir , Bursa , Antalya und Trabzon. Eventuell kann direkt in den deutschen Konsulaten/Botschaften ein Sondertermin vereinbart werden.
Klicken: > Online Registrierung über idata
Betreff: “Sondertermin Besuchsvisum Erdbeben”
Die deutsche Botschaft Ankara kann Sondertermine vereinbaren, wenn die Angelegenheiten eilig sind. Ein Erdbeben und humanitäre Not sind Eilfälle.
b. Syrien
Das Auswärtige Amt nimmt Syrer heraus und wird Ihnen höchstwahrscheinlich kein Besuchsvisum gewähren. Familienzusammenführungen sollen aber beschleunigt werden.