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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Äußerungen, die eine Person in einer Radio- oder Fernsehsendung macht und denen zufolge sie Personen mit einer bestimmten sexuellen Ausrichtung in ihrem Unternehmen niemals einstellen oder beschäftigen würde, eine rechtswidrige Diskriminierung darstelle. Im konkreten Fall hat ein Rechtsanwalt bei einem Gespräch im Rahmen einer Radiosendung erklärt, dass er keine…